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Archiv-Artikel

leserinnenbriefe

■ betr.: „Lebensgefährliche Mischung“, taz zwei vom 22. 9. 09

Therapie statt Droge

Dieter Best bezeichnete das Vorgehen des Arztes Garik R. als „Scharlatanerie“. Doch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung ist gar nicht entscheidend zuständig. Die Anfrage hätte an die Ärztekammer für ärztliche Psychotherapeuten gehen müssen, obwohl in der Regel die Ärzte ihre Psychotherapieausbildung bei Psychologen machen. Ob ärztliche/r oder psychologische/r PsychotherapeutIn, sollte eigentlich egal sein, da in Psychotherapien Verabreichung von Medikamenten gar nicht erlaubt ist oder zu Beginn einer Therapie nur auslaufend gebilligt werden. Die Patienten sollen ja durch die Therapie von Psychopharmaka befreit werden.

Seit den 80er-Jahren haben Mediziner jeder Art auch Psychotherapie auf ihren Schildern stehen. Da die Ausbildung meistens in Kursen erfolgt und somit eine tiefgreifende seelische Kenntnis und Selbsterfahrung kaum gegeben ist, verordnen nach meinen Kenntnissen Ärzte-Psychotherapeuten, wenn sie mit dem Patienten nicht vorankommen, Medikamente. Der Trend: schnelle Stabilisierung, nicht sorgfältige Heilung. SIGRID JOHN TUMLER, Berlin

■ betr.: „Anachronismus Erststimme“, taz vom 22. 9. 09

Erststimme korrigiert

Christian Semler schreibt einfach Unsinn. Ohne Erststimme wäre Christian Ströbele seit zwei Legislaturperioden nicht mehr im Deutschen Bundestag, was ich persönlich sehr begrüßt hätte. Auch ist es nicht ganz abwegig anzunehmen, dass die SED-PDS/PDS/die Linke heute nicht im Deutschen Bundestag vertreten wäre ohne die Möglichkeit der Erststimme (was ich ebenfalls begrüßt hätte). Aber die Wählerinnen und Wähler in den Wahlkreisen haben eben anders entschieden. Mit der Erststimme kann deutlich politischer Einfluss ausgeübt werden. Über alle Legislaturperioden gilt, dass viele Abgeordnete es nicht in den Bundestag geschafft hätten, wenn sie nicht ein besseres Ergebnis als ihre Partei erzielt hätten. Die Erststimme verschafft den WählerInnen eine Möglichkeit, auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages Einfluss zu nehmen. Es wird sonst immer munter beklagt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht bei der Listenplatzierung mitbestimmen könnten. Mit der Erststimme haben sie eine Korrekturmöglichkeit! DIETRICH EINERT, Düsseldorf

■ betr.: „Anachronismus Erststimme“, taz vom 22. 9. 09

Erststimme ist kein „Hybrid“

Die Erststimme ein Anachronismus? Nur noch das absegnen dürfen, was die Parteien auf den Landeslisten anbieten? „Exakt“ spiegelt auch ein reines Verhältniswahlrecht nicht den Wählerwillen wider, denn das wäre nur der Fall, wenn es keine Fünfprozenthürde gäbe. Verzerrungen des Wahlergebnisses durch Überhangmandate ohne Ausgleichsmandate müsste die vom Verfassungsgericht angemahnte Wahlrechtsreform beseitigen. Aber deswegen ist die Erststimme doch kein „Hybrid“! Ich sehe in ihr eine zu verteidigende Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, von Persönlichkeits- und Listenwahl! Sie bietet die Chance, sogar ohne parteipolitische Bindung in den Bundestag einzuziehen. Durch sie können auf der Landesliste nicht abgesicherte BewerberInnen dennoch ins Parlament gelangen. Und dass bei drei gewonnenen Direktmandaten eine Partei auch mit weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen zusätzliche Sitze im Parlament erhält, hatten wir ja auch schon. VOLKER JANSEN, Ravensburg