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Archiv-Artikel

die anderen über den europäischen haftbefehl in deutschland

Die ungarische Zeitung Népszabadság schreibt: Es ist es klar, dass das Karlsruher Urteil eine politische Zielrichtung hat. Wenn die deutsche Verfassung nun einmal vorsieht, dass ein deutscher Staatsbürger, der in seinem Land nicht angeklagt wird, nicht an ein Drittland ausgeliefert werden kann, dann schreit die EU umsonst, dass die Zielprinzipien ihrer Organisationen für alle Mitgliedstaaten bindend seien, denn die deutsche Nationalstaatlichkeit feiert dennoch Triumphe über das „Gemeinsame“. Wir haben es immer gewusst, dass die innen- und rechtspolitische Zusammenarbeit die Achillesferse der EU sein kann, vor allem dann, wenn man sie forciert.

Das Luxemburger Wort meint: Deutschland hat bei der Umsetzung des EU-Haftbefehls seine Hausaufgaben nicht gemacht. Nicht einmal zwei Wochen nach den Terroranschlägen von London stellten die Karlsruher Richter gestern der deutschen Gesetzgebung kein gutes Zeugnis aus. Regierung und der Bundestag haben bei der Ausarbeitung des nationalen Gesetzes, mit dem die Vorgabe aus Brüssel in die deutsche Rechtsordnung eingebettet werden sollte, den im Grundgesetz garantierten Auslieferungsschutz verletzt. Karlsruhe hat den Gesetzgebern Nachbesserung verordnet. Diese haben zu verantworten, dass der mutmaßliche Terrorist Darkazanli auf freiem Fuß ist.