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Archiv-Artikel

Wieso gilt das Asylrecht nicht?

betr.: „Niedersachsen bleibt stur“, taz vom 15. 2. 05

Mit völligem Unverständnis verfolgen wir das Vorgehen der Behörden gegenüber der Mitbürgerin Zahra Kameli. Warum wird von Landes- und Bundesseite nicht alles Mögliche getan, um diese Abschiebung zu verhindern oder zumindest auszusetzen, weil doch offensichtlich Gefahr für ihre körperliche Unversehrtheit und im schlimmsten Fall für ihr Leben im Iran besteht. An dieser Stelle vermissen wir in der Berichterstattung die nachvollziehbare Darstellung der rechtlichen Hintergründe: Wieso soll in diesem Fall nicht das Asylrecht gelten („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“)? Es handelt sich doch offensichtlich um eine frauenspezifische Verfolgung, die sowohl staatlicherseits als auch möglicherweise durch den Ehemann droht.

Absolut notwendig erscheint uns die von der Landesbischöfin Margot Käßmann angemahnte Härtefallkommission, die fast alle Bundesländer bereits haben. Es kann nicht sein, dass in einem demokratischen Staat ein Behördenentscheid mehr wiegt als das moralische Empfinden eines Großteils der Bevölkerung, vertreten durch Kirchen, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen und viele andere. MARIANNE LÜCKERATH, REGINA MEYER, Göttingen