WOHNEN BEI OMA : Dennoch Anspruch auf Unterhalt
HAMM | Ein Vater schuldet seinem Sohn in bestimmten Fällen auch dann Unterhalt, wenn dieser kostenfrei bei der Großmutter lebt. In einem solchen Fall könne die Lebenssituation des Sohnes vergleichbar sein mit derjenigen eines Kindes mit eigenem Hausstand, entschied das OLG Hamm. Die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft durch die Großmutter und deren Ehemann sei eine „freiwillige Leistung Dritter“. Dadurch werde der Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen seinen Vater nicht geschmälert (Az. 2 WF 98/13). (afp)