: VW-Kündigung geschah zu Recht
BRAUNSCHWEIG afp ■ Im Korruptionsskandal bei Volkswagen hat das Arbeitsgericht Braunschweig gestern die fristlose Kündigung des früheren Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer durch VW bestätigt. Gebauer ist eine der Schlüsselfiguren in dem Schmiergeldskandal. Er soll so genannte Lustreisen mit Prostituierten für den Betriebsrat organisiert haben. Vor Gericht wollte er eine ordentliche Kündigung samt Abfindung für 32 Jahre bei VW erreichen. Gebauers Anwalt, Wolfgang Kubicki, nannte das Urteil „extrem mutig“ und kündigte den Gang in die Berufung an. Der Kläger habe „nicht schlüssig dargelegt“, dass er Ansprüche an Volkswagen gehabt habe, so die Begründung des Gerichts. VW hatte Gebauer unter anderem gekündigt, da er Firmengeld auf ein privates Konto abgezweigt hatte. Gebauer will die Summen dagegen im höheren Auftrag unter anderem für Betriebsratsreisen mit Prostituierten ausgegeben haben.