OVG-URTEIL : Gesamtschulen müssen groß sein
Im Streit um die Mindestgröße neuer Gesamtschulen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eine richtungweisende Entscheidung getroffen. Die vom Land vorgegebene Größe von mindestens fünf Klassen pro Jahrgang sei rechtmäßig, entschieden die Richter in einem Eilverfahren, das der Landkreis Northeim angestrengt hatte. Der Kreis will eine vierzügige Integrierte Gesamtschule (IGS) errichten. Die Landesschulbehörde lehnt dies ab, weil die Fünfzügigkeit für mindestens zehn Jahren nicht erfüllt sei. Das OVG gab der Behörde recht. (dpa)