Hornauer-Affäre : Was rechtens ist, ist doch falsch
Juristen zu begreifen, ist oftmals schwer genug. Und Verwaltungsrechtler zumal sind die natürlichen Feinde des gesunden Menschenverstandes. Als hätte es noch eines Beweises bedurft, liefert ihn das Oberverwaltungsgericht: Altonas Bezirksamtsleiter Uwe Hornauer, so dessen Verbalakrobatik in simplen Worten, darf zu Recht nicht sein, was er zu Recht ist. Noch Fragen? Ja.
Kommentarvon SVEN-MICHAEL VEIT
Hornauer darf das Amt, in das er demokratisch gewählt wurde, nicht übernehmen, weil Schwarz-Schill sein Parteibuch nicht genehm ist. Eine andere Begründung hat der Senat der rechtsfreien Räume bislang nicht zu liefern vermocht – ein argumentativer Notstand, der ihm einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschert sowie ein Gericht, dass mit seiner Distanzierung von Politik eben genau Politik macht.
Dass Hornauer Unrecht widerfährt, dieses aber juristisch für politisch legitim erklärt wird, gehört zu den Widersinnigkeiten, die nur Juristen zu ergründen in der Lage sind – wenn überhaupt jemand.
Der Senat hat kein rechtlich stichhaltiges Motiv gegen Hornauers Amtsführung – dass er das hätte, hat selbst Justizsenator Kusch zu behaupten nicht gewagt. Und dennoch wird es für rechtlich zulässig erklärt, jemandem das Misstrauen auszusprechen, dem auf derselben Grundlage kurz zuvor das Vertrauen ausgesprochen worden war: Was rechtens ist, so lautet der Beschluss, kann gleichwohl unrecht sein.
Noch Fragen? Nein.
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