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Archiv-Artikel

Handbuch für bewaffneten Konflikt

betr.: „Fliehende Zielscheiben“, taz vom 3. 8. 06

Die israelischen Verteidigungskräfte (IDF) sind verpflichtet, ihre Operationen in voller Übereinstimmung mit dem Recht für den bewaffneten Konflikt durchzuführen, die im IDF-Handbuch für den bewaffneten Konflikt definiert sind. Darin ist festgelegt, dass militärische Operationen nur gegen militärische Ziele gerichtet sein dürfen. Zusätzlich verlangt das Handbuch, dass eine Operation nicht ausgeführt werden darf, wenn das Risiko überwiegt, dass versehentlich Zivilisten verletzt werden könnten.

Es werden unter allen Umständen große Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass militärische Operationen so ausgeführt werden, dass Schaden an Zivilisten und ihrem Eigentum minimiert werden. Wir bedauern es sehr, wenn Zivilisten zu Schaden kommen. Es gibt keinen „gezielten Beschuss von Zivilisten mit weißen Fahnen“. AMIT GILAD

Pressesprecher der Botschaft des Staates Israel in Berlin