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Archiv-Artikel

VERDACHT AUF ABSPRACHEN BEI ZUSATZBEITRÄGEN Ermittlungen gegen neun Krankenkassen

BONN | Das Bundeskartellamt hat wegen der angekündigten Zusatzbeiträge Kartellverfahren gegen neun gesetzliche Krankenkassen eingeleitet. Es gebe hinreichende Verdachtsmomente, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen hätten, als sie Ende Januar gemeinsam die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt haben.

Die Ermittlungen der Wettbewerbshüter konzentrieren sich auf die Frage, ob es vor der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen gegeben hat. Die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge werde nicht überprüft. Die Unternehmen haben nun drei Wochen Zeit, den Fragenkatalog des Kartellamts zu beantworten. Doch selbst wenn das Kartellamt seinen Verdacht betätigt sehen sollte, droht den Kassen keine Geldbuße, sondern nur so etwas wie eine Abmahnung. Ohnehin ist umstritten, ob das Kartellamt für die Krankenkassen überhaupt zuständig ist. Zwar sieht die Behörde selbst in ihnen „Unternehmen im Kartellrechtssinne“. Doch der Europäische Gerichtshof beurteilt dies anders. (apn)