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Archiv-Artikel

EU-MENSCHENRECHTSGERICHT Erbrecht auch für uneheliches Kind

STRASSBURG | Deutschland hat mit dem Ausschluss einer unehelich geborenen Frau vom Erbe ihres Vaters gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Mit dieser Entscheidung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer 61-jährigen ehemaligen DDR-Bürgerin Recht, deren Vater in Westdeutschland lebte. Zugleich stellten die Straßburger Richter einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie fest. Ihre Forderung wurde zuletzt 2003 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. (afp)