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Archiv-Artikel

ENTFÜHRUNGEN IM AUSLAND Geiseln müssen ihre Befreiung mitzahlen

LEIPZIG | Reisende, die im Ausland als Geisel genommen werden, müssen sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen. Mit dieser Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von Reinhilt W. ab, die 2003 in die Gefangenschaft kolumbianischer Rebellen geraten war. Nach dem Urteil muss sie nun anteilige Kosten eines Hubschrauberflugs in Höhe von 12.640 Euro bezahlen. W. war auf einer Trekkingtour in Kolumbien gemeinsam mit anderen Reisenden in die Hand der Rebellen geraten. (afp)