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Archiv-Artikel

Amtsgericht Tiergarten Geschäftsnr. 351 Gs 1349/04

Die Tat: Am 5. April vergangenen Jahres durchsuchten Ermittler die Wohnung der Berliner Journalistin Dorota Leszczynska. Beschlagnahmt wurden Computer, Videokassetten und Papiere. Auch ein Jahr später haben die Behörden weder ihr noch ihrem Anwalt erklären können, warum. Sie galt als Zeugin im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Schleuser und einen Callgirl-Ring. Nähere Erklärungen habt weder sie noch ihr Anwalt je erhalten, auch vernommen wurde Dorota Leszcynska niemals.

Die Täter: Staatsanwaltschaft und Polizei. Das Landgericht Berlin entschied im Januar, der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Berlin Tiergarten sei rechtswidrig. Leszczynska bekommt die Anwaltskosten in Höhe der Gebührenordnung ersetzt sowie weitere Auslagen, die sie nachweisen kann. TAZ