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Archiv-Artikel

ALG-II-BEZIEHER/UMZUG Auf eigene Faust

Langzeitarbeitslose haben nach einem Umzug ohne Zustimmung der Arge Anspruch auf die volle Übernahme höherer Mietkosten. Der Umzug muss jedoch erforderlich und die Miete angemessen sein, entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer ALG-II-Empfängerin, die mit ihrem Freund umzog. (Az.: S 31 AS 282/07) (epd)