: … wird im Lotto-Prozess Recht gesprochen
Die Rolle des dritten Manns ist rätselhaft, nicht nur bei Graham Greene, auch vor dem Landgericht Hildesheim. Das entscheidet heute über die Verteilung eines Lotto-Gewinns: Sechs Richtige plus Zusatzzahl hatte eine Tippgemeinschaft aus drei Arbeitskollegen der Robert Bosch GmbH im Juli 2008 geraten. Die Folge: ein Gewinn in Höhe von 1.735.450,90 Euro und eine Menge Streit. Darüber, ob durch zwei oder durch drei geteilt werden muss. Ein Kollege behauptete, sich zu einem Drittel am Erwerb des Tippscheines beteiligt zu haben. Deswegen hat er Strafanzeige gegen seine beiden Kollegen gestellt und sie wegen Betruges verklagt. Der Gewinnanteil wurde daraufhin auf den Konten seiner vermeintlichen Mitspieler gepfändet. Diese wiederum klagten dagegen und behaupten ihrerseits, der Beklagte sei an dem gewonnenen Spiel nicht beteiligt gewesen. Ein Vergleichsangebot des Gerichts lehnten die Streitenden ab – nun müssen die Richter entscheiden.