… die Bierbikes? : Den Senat beflügeln
Was ist schlimmer als radelnde Touristengruppen? Richtig: 16 radelnde Touristen zusammen auf einem Fahrrad, in ihrer Mitte ein Fass Bier und eine Musikanlage. Die sogenannten Bierbikes sind nicht nur prollig, sondern auch ein Störfaktor im Straßenverkehr. Das zumindest fand das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die Stadt mit der längsten Theke der Welt will den rollenden Tresen nun eine Sondernutzungsgenehmigung abverlangen. Die Begründung: Das Radeln auf monströsen überdachten Gebilden mit Bierbänken gehe über den „Gemeingebrauch“ im Straßenverkehr hinaus.
Die Findigkeit der Düsseldorfer gefällt offenbar dem Berliner Senat, der von selbst nicht auf diese verwaltungsrechtliche Finesse gekommen wäre. Man erwarte die schriftliche Version des Urteils samt Begründung „mit Spannung“, sagte die zuständige Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Petra Rohland. Und werde dann „kritisch prüfen“, ob der eigene Umgang mit den Bierbikes angemessen sei. Nach großer Entschlossenheit klingt das zwar nicht, aber der Chef der Kölner Bierbike GmbH befürchtet trotzdem Umsatzeinbußen und will bis zum Oberverwaltungsgericht ziehen.
Denn eine saftige Sondernutzungsgenehmigung könnte teuer machen, was bisher ein günstiges und bodenständiges Vergnügen sein soll, für „Incentives“ und „private Feiern aller Art“, vom Karneval bis zur Scheidung. So zumindest steht es auf der Website der Firma. Dort wird auch mit einem Bierbike-Code geworben, der wildes Pinkeln, überlautes Grölen und Herumhampeln untersagt. Dass der Fahrer stocknüchtern ist, die Musikanlage eine eingebaute Lautstärkedrosselung besitzt und möglichst nicht nach 22 Uhr gefahren wird, versteht sich von selbst.
Für Berliner Verhältnisse ist das recht zahm. Kein Wunder, dass hier nur drei Gefährte im Einsatz sind. Die Feierhorden bevorzugen nach wie vor Berlins größtes und billigstes Bierbike: die BVG. API Foto: promo