: KURZ NOTIERT
Wer einen Preis gewinnt, muss anschließend nicht draufzahlen. Immer wieder gehen Firmen mit dubiosen Gewinnen von Reisen auf Kundenfang. Häufig werden dabei Entgelte für Extras wie Einzelzimmer- oder Saisonzuschläge gefordert und die Gewinner aufgefordert, sich bei teuren 0900-Telefonnummer über die Gewinnabwicklung zu informieren. Diese Praktiken sind laut Europäischem Gerichtshof unlauter. Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren.
Auf die Rechte von Bahnkunden verweist die Hamburger Verbraucherzentrale anlässlich des Bahn-Streiks. Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort der Fahrkarte kann man einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten. Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrantritt von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen.
Über Ihr „Gutes Recht“ informieren JuristInnen in der öffentlichen Rechtsauskunft Hamburg jeweils Mittwochs um 17 Uhr. Am 27. 5. erklärt der Rechtsanwalt Michael Conrad, was im Krankheitsfall arbeitsrechtlich zu beachten ist. Am 3. 6. zeigt die Arbeitsrechtlerin Ines Hemme-Oels, was man gegen fehlerhafte Arbeitszeugnisse unternehmen kann.