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Archiv-Artikel

Exbetriebsratschef soll ins Gefängnis

Anders als Peter Hartz soll Klaus Volkert wegen der VW-Affäre ins Gefängnis. Landgericht Braunschweig verurteilt ihn wegen Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten. Verteidigung kritisiert „Zwei-Klassen-Justiz“ und kündigte umgehend Revision an

AUS BRAUNSCHWEIG JÜRGEN VOGES

Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert, einst wohl mächtigster Betriebsratsvorsitzende der Republik, soll wegen der VW-Affäre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65-Jährigen gestern wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue in 44 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen den mitangeklagten Klaus-Joachim Gebauer verhängte die Wirtschaftsstrafkammer wegen Untreue eine einjährige Bewährungsstrafe.

Nach dem Urteil soll Volkert den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz zur Untreue angestiftet oder ihm dabei geholfen haben. Die gleiche Strafkammer hatte Hartz wegen Anfang 2007 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wichtigster Anklagepunkt waren in beiden Prozessen die Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast 2 Millionen Euro, die Volkert von 1995 bis 2005 auf Anweisung von Hartz von VW erhalten hatte. Diese Zahlungen wurden in beiden Prozessen als schwere Untreue gewertet.

Anders als Hartz wurde Volkert gestern allerdings nur wegen Beihilfe zur schweren Untreue verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Volkert keine Vermögensbetreuungspflicht für VW hatte und sah darin einen weiteren Milderungsgrund. Die Richterin Gerstin Dreyer legte Volkert jedoch zur Last, dass er anders als Hartz von allen angeklagten Taten persönlich profitiert hat. Für die Vergünstigungen an den Betriebsratschef gab Volkswagen über 2,6 Millionen Euro aus.

Volkert verließ das Gericht als freier Mann. Sein Verteidiger Johann Schwenn kündigte umgehend Revision an: „Das ist ein krasser Fall von Zweiklassenjustiz.“ Das Strafmaß sei im Vergleich zu Hartz „krass zu hoch“ und liege außerhalb des Rahmens, den das Gesetz dem Gericht eröffne. Zufrieden äußerte sich die Staatsanwaltschaft. Die Anklage habe sich in den wesentlichen rechtlichen Aspekten durchgesetzt, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Allerdings will auch die Staatsanwaltschaft eine Revision noch prüfen.

Seriöser grauer Anzug, kräftig rote Krawatte, das Gesicht in tiefe mürrische Falten gelegt – so verfolgte der mittlerweile 65-jährige Volkert fast reglos die eineinhalbstündige Urteilsbegründung. Als Anstiftung zur einfachen Untreue wertete die Richterin private Reisen und Vergnügungen von Volkert auf VW-Kosten im Gesamtwert von 236.000 Euro. Auch bei dem „Agenturvertrag, über den Hartz und Volkert dessen brasilianischer Freundin knapp 400.000 Euro zukommen ließen, sah die Richterin Volkert als Anstifter von Hartz.

Nach den Worten von Richterin Dreyer erhielt Volkert schon 1992 von Volkswagen ein Jahresgehalt von 150.000 Euro. In die dazugehörige zweithöchste Gehaltsgruppe 35 von VW sei er bereits mit Blick auf seine Funktion als Betriebsratsvorsitzender eingestuft worden, so die Richterin. Dennoch verlangte Volkert dann 2004, als gerade die anderen VW-Beschäftigten wegen der Viertagewoche auf knapp 20 Prozent ihres Gehalts verzichteten, bei VW-Chef Ferdinand Piëch eine Gehaltserhöhung. Hartz umging nach dem Urteil mit Hilfe der Bonuszahlungen die Kommission, die bei VW für die Gehälter der Betriebsräte zuständig war. Die Auszahlung der Boni wurde von Hartz telefonisch angewiesen.

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