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Archiv-Artikel

Opposition klagt über Ministerschutz

SPD und Grüne frustriert über die Einschränkung ihrer Fragerechte im niedersächsischen Landtag

Von KSC

Der Streit um die angebliche Vertuschung einer Gefangenenmisshandlung vor der Niedersachsen-Wahl bekam am gestrigen Donnerstag auch eine demokratiepraktische Komponente. „Die haben wohl Sorgen, ihre Minister könnten den Fragen nicht standhalten“, sagte SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner zu einer Änderung der Geschäftsordnung des hohen Hauses, die der Landtag am Tag zuvor mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hatte. Die neue „Ministerschutzregelung“ höhle die Rechte der Opposition aus. Gleichzeitig zeigte Jüttner eine Liste mit 14 Fragen, die die SPD wegen der Neuregelung nicht habe stellen können.

Es geht um Dringliche Anfragen: Das Nachhaken bei den „Dringlichen“ ist nun auf vier Fragen je Fraktion begrenzt. Die Regierungsparteien CDU und FDP wollen damit den Betrieb in einem Landtag mit fünf Fraktionen beschleunigen. Zudem sei bei der Fragerei auch häufig wenig herumgekommen.

Die SPD verweist darauf, wie „schön“ insbesondere Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) „mit zweieinhalbstündigem Nachfragen in die Enge getrieben“ worden sei. Die Grünen sehen in der Neuregelung einen Rückfall in das „konservative Herrschaftsdenken“ der Albrecht-Ära in den achtziger Jahren.

„Es gibt überhaupt keine Fehler bei irgendjemanden“, sagte indes Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Er war vor der Wahl am 27. Januar über den Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Celle-Salinenmoor informiert worden, nicht aber das Parlament. Er wäre nicht über den Verdacht einer Gefangenenmisshandlung unterrichtet worden, wenn es keinen Wahlkampf gegeben hätte, sagte Wulff. KSC