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Archiv-Artikel

Schwarze Liste für Verbraucherschutz

BERLIN dpa/rtr ■ Verbraucher sollen sich künftig besser vor irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken schützen können. Eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Damit werde es mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in einem ausländischen Geschäft oder über eine ausländische Website geben, teilte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit. Das Gesetz soll um 30 unzulässige Handlungen – der Schwarzen Liste – ergänzt werden. So soll es beispielsweise verboten werden, gesetzlich ohnehin geltende Rücktritts- oder Widerrufsrechte als Besonderheit herauszustellen. Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen.