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Archiv-Artikel

in kürze BUNDESREGIERUNG Möbelsteuer

Künftig müssen Verkaufsgewinne aus dem Handel mit antiken Möbeln und Gemälden versteuert werden. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge gelte die Abgabenpflicht für „alle Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind“. (ap)