fleisch
: Strengere Etikettierung

Seit Januar 2003 gilt eine neue Europäische Richtlinie, mit der die Definition des Begriffs „Fleisch“ bei der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird. Nach der neuen Definition wird nunmehr deutlich, ob Muskelfleisch, Fett oder Innereien verzehrt werden. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse, die Fleisch als Zutat enthalten. Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, fällt nicht darunter. Betroffen sind somit Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Konserven.

 Nach der Richtlinie muss auch systematisch angegeben werden, von welcher Tierart das Fleisch stammt. Verbraucher können auf einen Blick erkennen, ob es sich um Rindfleisch oder um Schweinefleisch handelt. Diese Information ist für Verbraucher wichtig, weil sie die Preisunterschiede zwischen Erzeugnissen erklärt.

 Es gibt eine sechsmonatige Übergangszeit bis Ende Juni, um der Industrie die Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Während dieser Zeit werden auf dem Markt sowohl Erzeugnisse, die bereits mit der neuen Richtlinie konform sind, als auch Erzeugnisse zirkulieren, bei denen dies noch nicht der Fall ist. Die neuen Etiketten sind zwar seit ab Januar auf den betreffenden Erzeugnissen sichtbar, die größte Neuerung erfolgt jedoch im Juli, wenn alle Produkte nach den neuen Vorschriften etikettiert sein müssen. Erzeugnisse, die vor Ende Juni etikettiert wurden, dürfen allerdings gehandelt werden, solange der Vorrat reicht. VOLS