: Kann denn Liebe strafbar sein?
LEIPZIG afp ■ Ob nun inspiriert vom dräuenden Valentinstag oder nicht: Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat den Freispruch für eine Staatsanwältin vom Vorwurf der Falschaussage aus Liebe bestätigt. Die Richter verwarfen gestern den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam. Nach Ansicht der Anklage hatte Staatsanwältin Ulrike K. im Prozess gegen den als „Romeo-Gangster“ bezeichneten Bankräuber aus Liebe gelogen. Die Potsdamer Richter sprachen K. im Dezember 2001 allerdings vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung im Amt frei. Der „Romeo-Gangster“ war samt Komplizen wegen mehrerer Banküberfälle zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Die Juristin hatte ihn nach seiner Festnahme kennen gelernt. Später war sie von den Ermittlungen entbunden worden.