: Senator bewirbt sich
Jörg Dräger will unter einem neuen Hamburger Senat Präses der Wissenschaftsbehörde bleiben. Bei Erfolg will er seine umstrittene Hochschulreform fortsetzen. Studierende streiken gegen Gebühren und Abbau von Studienfächern
von EVA WEIKERT
Wenn es allein nach Jörg Dräger ginge, dann würde er seinen Job nach der Neuwahl behalten: Gestern hat Hamburgs Wissenschaftssenator gegenüber der Presse erklärt, er stehe auch unter einem neuen Senat für das Amt zur Verfügung. „Mir macht die Aufgabe Spaß, ich werde mich darum bewerben“, kündigte der Parteilose an, ohne sich auf ein politisches Lager festzulegen. Voraussetzung sei, „dass die Rahmenbedingungen stimmen“.
Dazu gehört für Dräger die Fortsetzung der Hochschulreform, die er nach Amtsantritt 2001 in Angriff nahm und welche die akademischen Lehrstätten scharfen strukturellen Einschnitten aussetzt. Zu den umstrittensten Maßnahmen gehört der Abbau von Studienfächern und -anfängerplätzen sowie die Einführung von Hochschulräten und Studiengebühren. „Die Strukturreformen haben eine positive Eigendynamik entwickelt und sind in den Hochschulen verankert“, zog Dräger nach rund zwei Jahren Regierungszeit Bilanz. Gelassen zeigte sich der Senator denn auch gegenüber den aktuellen Studierenden-Protesten an der Universität, die sich gegen die Hamburger Hochschulpolitik richten. Die Uni-Vollversammlung beschloss gestern zu streiken (siehe Kasten). Hinter der Aktion stehe nur eine Minderheit, meinte Dräger. „Die Mehrheit will schnell und gut studieren.“
Für Dräger bedarf es dazu einer stärkeren Hochschulautonomie und des erhöhten Wettbewerbs um Studierende, Professoren und Geld. So bekräftigte er gestern seine Forderung an den Bund, den Hochschulen die Personalhoheit und mehr Autonomie bei der Auswahl von Studierenden zu gewähren.
Mehr Wettbewerb unter den Dozenten wird auch eine neue Verordnung bringen, die Dräger Anfang kommender Woche den acht Hamburger Hochschulen präsentiert. Dabei geht es um die Lehrverpflichtung, die zur Zeit acht Wochenstunden für Professoren umfasst. Künftig dürfen die Hochschulen Arbeitszeitkonten von drei Jahren vergeben, in denen nur „im Durchschnitt“ so viel unterrichtet werden muss. Zugleich können Forschungssemester aus „einem Pool durch die Dekanate“ vergeben werden. Bisher erwerben Professoren nach sechs Semestern automatisch Anspruch darauf. Dräger sieht in der Reform eine Flexibilisierung, die es den Leitungen erlaube, „jene zu belohnen, die mehr forschen oder aber mehr lehren wollen“. Die Regel sei ein „entscheidender Schritt zur leistungsorientierten Hochschule“.
Den sollen auch Studiengebühren bringen. Als ein Argument für das Bezahlstudium führte der Präses der Wissenschaftsbehörde an, „die Studienfinanzierung sei heute sozial ungerecht“. Um die These zu belegen, verwies Dräger auf Länder mit Studiengebühren, wo der Anteil von Nicht-Akademiker-Kindern unter den Eingeschriebenen höher sei als hierzulande.
Für Deutschland schlägt Hamburgs Senator Studiengebühren von 2.500 Euro jährlich vor. Für ein Drittel aller Studierenden stünden zinsfreie Darlehen zur Verfügung, die 520 Euro monatlich für den Lebensunterhalt einschließen. Dräger empfiehlt eine einkommensabhängige Rückzahlung für Kreditnehmer. Alle anderen sollen das Geld selbst berappen. Mit Gebühren will Dräger aber nur die „Qualität des Studiums verbessern und nicht mehr Studienplätze schaffen“.