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Archiv-Artikel

Senat missbilligt Mobbing

Dienstvereinbarung soll sensibilisieren und den Beschwerdeweg aufzeigen

Von ede

taz ■ „Der Senat der Freien Hansestadt missbilligt jede Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.“ Jetzt hat auch der öffentliche Dienst in Bremen eine Dienstvereinbarung, die das Thema Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz für Beschäftigte und Vorgesetzte leichter händelbar machen soll. Das bringt Bremen zwar keinen bundesweiten Spitzenplatz ein, aber einen im Mittelfeld. „Manche andere Länder haben so was noch nicht“, sagt die Vize-Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Karin Sündermann. „Wir sind mit unserem Ergebnis sehr zufrieden.“

Zwei Jahre lang haben ressortübergreifend PersonalratsvertreterInnen und schließlich auch die Arbeitgeberseite über der Vereinbarung gebrütet, die gestern unterschrieben wurde. „Sie soll vor allem sensibilisieren“, sagt Sündermann. Ähnlich wie einst die „Sucht-Dienstvereinbarung“ gehe die Vereinbarung ein heikles Problemfeld an. „Auf diesem Gebiet können alle noch viel lernen, auch Personalräte.“ Umso bedeutsamer sei es, dass die Fortbildung zum Thema „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ für Vorgesetzte in der Dienstvereinbarung als Muss festgeschrieben sei. Die Details dazu würden allerdings erst noch in einer konkreten Handlungsanweisung ausgearbeitet. Schon jetzt aber gebe die Dienstanweisung klar die Richtung vor: Wo die Beschwerde auf dem Dienstweg zu landen hat, ist ebenso festgehalten wie die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Vorgesetzten. Auch ein Appell an die KollegInnen ist enthalten: nicht wegschauen.

In wie vielen Fällen allerdings die neue Verordnung helfen kann, weiß niemand. Sexuelle Belästigung und Mobbing seien Dunkelfelder, „die den Gesamtpersonalrat nur in Ausnahmefällen erreichen“, sagt Karin Sündermann. Deshalb sei das Ausmaß unklar. Allerdings erwartet sie, in einem Jahr eine erste Bilanz der neuen Dienstvereinbarung ziehen zu können. ede