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Archiv-Artikel

Arbeitslosen droht schmale Rente

Kommission berät, ob die Rentenbeiträge für Arbeitslosenhilfeempfänger künftig gestrichen werden. Eichel will sie einsparen, Schmidt ist dagegen

von BARBARA DRIBBUSCH

Wer arbeitslos ist und lange keinen Job findet, könnte künftig im Alter eher zum Sozialfall werden. Nach einem Vorschlag der zuständigen Reformkommission im Wirtschaftsministerium werden für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe – anders als bisher – künftig keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Damit droht Langzeitarbeitslosen im Alter die Sozialhilfe.

Wie es in Koalitionskreisen hieß, berät die Kommission zur Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe derzeit über zwei Varianten, wie man die Empfänger des künftigen „Arbeitslosengeld II“ rentenrechtlich behandeln könnte. Das Arbeitslosengeld II sollen vom nächsten Jahr an alle Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe haben. Neu dazu kommen die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger.

Nach der ersten Variante zahlt der Staat für diese Klientel künftig Rentenbeiträge, so wie bisher schon für die Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Bei dieser Variante würden die heutigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger künftig besser gestellt. Denn für Sozialhilfeempfänger zahlen die Kommunen bislang keine Rentenbeiträge. Der Fiskus müsste bei dieser Variante künftig etwa eine Milliarde Euro zusätzlich ausgeben.

Die zweite Variante ist ungünstiger für die Erwerbslosen. Danach zahlt die Bundesregierung für die schätzungsweise 2,5 Milliarden Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig grundsätzlich keine Rentenbeiträge. Die Rente würde schmaler. Auch die Rentenkassen würden rund zwei Milliarden Euro an Einnahmen verlieren. Sozialministerin Ulla Schmidt und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bevorzugen daher die erste Variante. Finanzminister Hans Eichel hingegen würde lieber die zweite Variante durchsetzen. Bis Mai will die Kommission entscheiden.

Langzeitarbeitslose haben auch heute schon ein schlechtes Los. Für sie wird so wenig in die Rentenkasse gezahlt, dass sie im Alter ohnehin oft unter dem Sozialhilfesatz liegen. Sie bekommen eine Grundsicherung: ein Einkommen in Höhe der Sozialhilfe, ohne dass die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden.

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