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Archiv-Artikel

Urgrüne Abstimmung

43.391 Grünen-Mitglieder können ab 22. April über die Trennung von Amt und Mandat in der Partei entscheiden

BERLIN dpa ■ Nach jahrelangen Auseinandersetzungen auf Parteitagen entscheidet nun die Basis der Grünen über das bisherige totale Verbot für Parteifunktionäre, gleichzeitig auch ein Abgeordnetenmandat auszuüben. Die Wahlunterlagen für die Urabstimmung zur Lockerung der Trennung von Amt und Mandat werden am 22. April an 43.391 Mitglieder versandt, die am Stichtag 31. Dezember 2002 in der Partei waren. Das Ergebnis soll am 23. Mai vorliegen. Die Kosten gab die Parteizentrale gestern mit etwa 70.000 Euro an.

Bei Parteitagen in den vergangenen Jahren war die Lockerung der Trennung von Amt und Mandat mehrfach am Fehlen der Zweidrittelmehrheit gescheitert. Zuletzt fehlten beim Parteitag in Hannover im Dezember 2002 8 Stimmen. Die früheren Vorsitzenden Claudia Roth und Fritz Kuhn, die am 22. September 2002 in den Bundestag gewählt wurden, durften deswegen nicht wieder für die Vorstandsposten kandidieren.

Bei der in Hannover beschlossenen Urabstimmung wird anders als bei Parteitagen keine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Die einfache Mehrheit entscheidet. Es spielt für die Gültigkeit des Entscheids auch keine Rolle, wie viele Mitglieder sich daran beteiligen.

Die Urabstimmung soll nun darüber entscheiden, ob künftig bis zu einem Drittel der derzeit sechs Bundesvorstandsmitglieder gleichzeitig Abgeordnete sein dürfen. Vorstandsmitgliedern sollen aber weiterhin nicht gleichzeitig Fraktionsvorsitzende oder Minister beziehungsweise EU-Kommissare sein.