in kürze KÜNDIGUNG WEGEN PORNOS : Nicht ohne Frist
Wer am Arbeitsplatz Internetseiten mit pornografischen Inhalten aufruft, darf nicht ohne weiteres fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Mitarbeiter müsse zunächst abgemahnt werden. Az.: 4 Sa 1288/03 (dpa)