Laienrichter sind keine Partout-Jasager

Das Amt eines ehrenamtlichen Richters oder einer Richterin – in das jedermensch berufen werden kann – ist anspruchsvoll. Einerseits muss sich die Person selbst juristisch sachkundig machen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Denn bei der Entscheidung der Jury sind Schöffen BerufsrichterInnen im Prinzip gleichgestellt. „Es besteht aber auch die deutliche Verpflichtung des Vorsitzenden, die Konsequenzen des anvisierten Urteils deutlich zu machen“, sagt Strafverteidiger Andreas Beuth. „Gerade bei schwierigen Rechtsfragen hat er die Pflicht, die Schöffen aufzuklären.“ Denn es gibt Sachverhalte, die Laienrichter nicht aus dem Stegreif überschauen können. Das betrifft zum Beispiel die Frage einer Sicherheitsverwahrung, aber auch die einer Aberkennung des Rechts zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter. KVA