: Gesetz zu Erneuerbaren
BERLIN dpa/taz ■ Bund und Länder haben sich nach monatelangem Ringen Ende vergangener Woche auf ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) geeinigt. Damit könnte das Gesetz, das die Stromgewinnung aus Wind und Wasser, Sonne, Erdwärme und Biomasse regelt, zum 1. August in Kraft treten. Auf Drängen der Union wurde ein Passus eingebaut, dass Windkraftanlagen im Binnenland nur gefördert werden, wenn diese mindestens 60 Prozent des Referenzertrags bringen.