Anwalt verklagt Staatsanwältin

Die Ausschreitungen rund um den 1. Mai haben ein juristisches Nachspiel. Nicht nur für die noch immer rund 30 inhaftierten Demonstranten, sondern auch für die Staatsanwaltschaft. Ein 27-jähriger Tierpfleger, der seit dem 1. Mai wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an Polizisten in Untersuchungshaft sitzt, erstattete gestern Anzeige gegen eine der Staatanwältinnen. Der Grund: Verdacht der Nötigung. Er darf eigentlich alle zwei Wochen Besuch empfangen. Nach Angaben seines Anwalts Alain Mundt hat die zuständige Staatsanwältin die Genehmigung aber nur unter der Bedingung erteilt, die Besucher vorher zu vernehmen. Mundt hält das für unzulässig: „Die Erteilung einer Besuchserlaubnis darf nicht ohne weiteres an die Vernehmungsbereitschaft geknüpft werden.“ FLEE