Steuerfrei stiften

Reiche Deutsche sollen Schenkungssteuer sparen, wenn sie illegal nach Liechtenstein gebrachtes Geld zurückholen

BERLIN taz ■ Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will Steuerhinterziehern bestimmte Steuern erlassen. Reiche Deutsche sollen um die Zahlung von Schenkungssteuer herumkommen, wenn sie illegal in Liechtenstein deponiertes Stiftungsgeld zurückholen. Das hat das Bundesfinanzministerium nun klar gestellt. Die entsprechenden Stiftungen sollen als „verdeckte Treuhand“ anerkannt werden. Damit entfällt die Schenkungssteuer.

Schätzungsweise mehrere Milliarden Euro sind in den vergangenen Jahren aus Deutschland bei Privatstiftungen in Liechtenstein eingezahlt worden, ohne dass das Geld vorher hierzulande versteuert worden wäre. Wenn die Mittel nun im Rahmen der geplanten Amnestie für Steuerhinterziehung teilweise nach Deutschland zurückfließen, soll die eigentlich fällige Schenkungssteuer erlassen werden.

Eine Schenkungssteuer wird normalerweise fällig, wenn Mittel in eine Stiftung eingezahlt und von ihr zurückgezahlt werden. Diese Zahlung könnte die Steuerhinterzieher davon abhalten, ihre verdeckten Vermögen in Liechtenstein dem deutschen Fiskus zu offenbaren. Deshalb will nun das Bundesfinanzministerium das geltende Recht zugunsten der Stifter auslegen. Die Argumentation verläuft so: Eigentlich handle es sich bei den Stiftungen in Liechtenstein gar nicht um echte, sondern nur um fiktive Stiftungen. Diese dienten keinem guten Zweck, sondern nur der Steuerhinterziehung. Der Stifter zahle quasi an sich selbst, er richte eine schwarze Kasse ein und bediene sich aus ihr. Wenn nun aus solch einer unechten Stiftung Geld nach Deutschland zurückfließe, werde folgerichtig auch nicht die Schenkungssteuer fällig, sondern nur die Einkommenssteuer auf die nacherklärten Einnahmen.

Eichel rechnet mit zusätzlichen Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Geld braucht er dringend, weil die geplante eine Milliarde Euro Einnahmen aus der Steueramnestie bislang noch nicht zusammengekommen sind. Bisher hat der deutsche Fiskus erst rund 300 Millionen Euro verbucht. Eichel hofft auf das zweite Halbjahr.

Die erste Stufe der Steueramnestie, offiziell „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ genannt, gilt bis März 2005. Bis dahin müssen die Steuerhinterzieher ihre Vermögen im Ausland offen legen, wenn sie straffrei davon kommen wollen.

Als Ausgleich müssen sie 25 Prozent des zurückgeholten Geldes beim Finanzamt abgeben. Nach März 2005 steigt der Steuersatz auf 35 Prozent.

HANNES KOCH