: antidiskriminierung
Die Richtlinien der EU
Brüssel hat verschiedene Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern verabschiedet. Momentan wird eine davon in nationales Recht umgesetzt: Die Änderungsrichtlinie zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, die eine ältere Richtlinie konkretisiert. Sie definiert unter anderem die Begriffe der mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung und der sexuellen Belästigung sowie der Belästigung wegen des Geschlechts und verbietet all dieses. Sie muss bis November 2005 umgesetzt werden.
Mit ihr zusammen soll die Antidiskriminierungsrichtlinie in ein Gesetz gegossen werden, die sich auf ethnische und religiöse Diskriminierung bezieht – aber dafür in allen Bereichen, also auch bei Versicherungen, auf dem Wohnungsmarkt, in Kindergärten, Schulen etc. Ein entsprechender Gesetzentwurf scheiterte, nun sollen beide Richtlinien ein gemeinsames Gesetz bekommen.
Die Dritte im Bunde wäre die von EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou geplante Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen außerhalb der Arbeitswelt, die Geschlechterdiskriminierung in Versicherungen, Schulen etc verbieten würde. Ein Entwurf wurde für den 9. Juli diesen Jahres angekündigt, wegen der Proteste aber verschoben. OES