: chipkartenbetrug
Ohne weiteres möglich
Für Patienten ohne Papiere ist Chipkartenbetrug ein wenn auch strafbarer Zugang zu medizinischer Versorgung – und ohne weiteres möglich, wie der Sprecher der AOK Brandenburg, Jörg Trinogga, sagt. „Wenn ein Versicherter seine Karte gewissermaßen ausleiht, dann ist der Betrug für die Kasse außerordentlich schwer nachzuvollziehen.“ Der Grund: Patientendaten und Abrechnungsdaten werden bislang aus Datenschutzgründen getrennt erfasst.
Es gibt keine gesicherten Zahlen über Chipkartenbetrug. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern spricht von 33.000 Fällen im Freistaat, eine Zahl, die Kassenvertreter für unseriös halten. Die KKH etwa hat nur alle zwei, drei Monate mal einen solchen Fall, wie Sprecherin Annette Rogalla sagt. Die Kassen sehen bislang die einzige Möglichkeit, die Weitergabe von Karten zu verhindern, darin, dass die Ärzte den Ausweis eines Patienten verlangen. Das lehnen diese jedoch ab. Leonhard Hansen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagt, Ärzte seien keine „verlängerten Kontrollarme der Kassen“.
Auf Chipkartenbetrug steht eine Geldstrafe. Kommt Urkundenfälschung hinzu, weil der Patient mit falschem Namen unterschreibt, muss er mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. UTA