Droge oder Lappen

Oberverwaltungsgericht: Regelmäßiger Kokaingenuss und Führerscheinbesitz schließen sich aus

Bremen taz ■ Ein 25-jähriger Bremer Gelegenheitskokser wird sich gedulden müssen, bis er den Führerschein zurück bekommt. Besondere Eile bei der Rückgabe sei nicht geboten, entschied das Oberverwaltungsgericht. Es gab damit der Stadt Recht, die sich gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes gewehrt hatte: Die Richter hatten den Führerscheinentzug kurzfristig ausgesetzt, nachdem der Mann erklärte, er könne mit Hilfe einer Haarprobe belegen, dass er nicht regelmäßig kokse. Offiziell aufgefallen war er 2002 auf der Toilette einer Bremer Disko.

Begründet hatte das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung mit einer Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse. Dabei schnitt der Mann schlecht ab: Sein Wunsch, vom Führerscheinentzug vorläufig verschont zu werden, sei nachrangig. Vorrangig sei die Fahrerlaubnis-Verordnung, wonach Betäubungsmittelgenuss zum Führerscheinentzug ausreiche, zumal der Mann einem ärztlichen Gutachten zufolge ein Mehrfach-Konsument harter Drogen sei. Es liege nun beim Führerscheinlosen selbst, „die Regelvermutung zu entkräften“, wonach „bereits bei einer Einnahme derartiger Drogen für den Regelfall die Kraftfahreignung ausgeschlossen ist“.

Nur einen Trost gab es: Der Mann könne während des noch andauernden Widerspruchverfahrens vielleicht schon über ein medizinisch-psychologisches Gutachten belegen, doch noch zum Autofahren geeignet zu sein. ede