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Archiv-Artikel

unterm strich

Neues vom Fall Maxim Biller und seinem Roman „Esra“. Oder besser auch: Nichts wirklich Neues. Am Mittwoch fand vor dem Landgericht München der dritte Gerichtstermin zum Verbot von „Esra“ statt und entschieden wurde einmal mehr gegen die Kunstfreiheit und für die beiden Klägerinnen, die aufgrund des Buches ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. „Esra“ darf in der ursprünglichen Fassung nicht erscheinen, das Verbot des ersten Hauptsacheverfahrens gilt also weiterhin. Und „Esra“ darf auch nicht in der geänderten und sozusagen „entschärften“ Fassung erscheinen, auf deren Grundlage beim Berufungstermin die einstweilige Verfügung aufgehoben worden war, und die vor zwei Wochen in einer Auflage von 4.000 auch an den Buchhandel ging. Das ist gut für die beiden Klägerinnen, denn mit den Schwärzungen wären eigentlich alle ihre Bemühungen um ein Verbot des Buches konterkariert worden: Wer hätte sich nicht gefragt, was hinter dieser Schwärzung oder jener Leerstelle steckt? Her mit der prallen Wirklichkeit! Das ist wiederum äußerst schlecht natürlich für die Kunstfreiheit, die mit der Wirklichkeit seit jeher ihre Bündnisse eingegangen ist, aber auch für Maxim Biller, der nun weiterhin keine Einnahmen durch den Buchverkauf erzielen kann. Trotzdem schlägt der Fall „Esra“ noch immer nicht die Wellen, die zumindest die Nachfrage nach dem Buch in ungeahnte Höhen treiben: Noch immer liegen Exemplare der ersten Auflage in den Buchhandlungen, noch immer steht bei amazon.de: versandfertig in zwei Tagen. Beim Kiepenheuer & Witsch Verlag hat man nun angekündigt, gegen diese Entscheidung erneut „mit aller Entschiedenheit und allen juristischen Mitteln“, vorzugehen. Der Kampf geht weiter.