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Archiv-Artikel

Hartz-Ultimatum für Kommunen

Von TEI

DÜSSELDORF taz ■ Städte und Kreise aus Nordrhein-Westfalen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst betreuen wollen, müssen bis zum 1. September einen Antrag beim NRW-Wirtschafts- und Arbeitsministerium stellen. Das Ministerium werde die Anträge darauf prüfen, ob die Kommunen für diese Aufgabe geeignet seien, teilte Arbeitsminister Harald Schartau (SPD) gestern in Düsseldorf mit. In NRW können sechs Kommunen die Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes im Alleingang vornehmen. Bislang haben vorwiegend ländliche Kreise aus dem Münsterland und Ostwestfalen Interesse an der Experimentierklausel bekundet. Nur wenige größere Städte wie Hamm wollen das Optionsmodell ausprobieren.

In allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten kümmern sich die lokalen Agenturen für Arbeit um die Reintegration von Langzeitarbeitslosen. TEI