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Archiv-Artikel

Länder haben sich zum Teil verplant

Der gemeinsame Landesentwicklungsplan für den Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin ist nach einem Urteil des brandenburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) teilweise nichtig. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, betrifft das die Festlegung zum zulässigen Einwohnerzuwachs in der entsprechenden Landesverordnung von 1998. Die Gemeinde Groß Machnow hatte ihre Planungshoheit eingeschränkt gesehen und geklagt. Der Entwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, insbesondere zum Siedlungsraum, dem Freiraum und zur Verkehrsplanung. Diese Festlegungen sind, wie das Gericht mitteilte, unter bestimmten Voraussetzungen bindend für die Bauleitplanungen der Gemeinden. Die Richter erklärten nun eine Festlegung der Verordnung für nicht wirksam, wonach in Gemeinden, die nicht als Siedlungszentren eingestuft sind, die Bevölkerung im Vergleich zum Jahr 1990 nur um höchstens 10 Prozent wachsen darf . DPA

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