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Archiv-Artikel

in kürze SPÄTMELDER BA darf nicht bestrafen

Arbeitslosen darf das arbeitslosengeld nicht gemindert werden, wenn sie sich erst kurz vor ende eines befristeten arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Dies entschied das sozialgericht Dortmund im fall eines mannes, der sich eine woche vor ende seiner befristeten stelle arbeitslos gemeldet hatte. (az: S 33 AL 127/04) (dpa)