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Archiv-Artikel

Bombodrom aufgeschoben

FRANKFURT (ODER) dpa ■ Der Bundeswehr ist es erneut bis auf weiteres untersagt worden, den Bombenabwurfplatz bei Wittstock in Nordbrandenburg zu nutzen. Das Frankfurter Oberverwaltungsgericht billigte einer Klage von Gegnern des Bombodroms gestern aufschiebende Wirkung zu. Der 3. Senat gab einer Klage der Gemeinde Flecken Zechlin statt. Es sei unklar, ob Wege auf dem Militärgelände Eigentum der Kommune oder des Bundes sind, hieß es zur Begründung. Gegner und Befürworter des Übungsplatzes müssen sich auf lange Rechtsstreitigkeiten, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, einstellen. Zudem sind mehrere Verfahren bei Gerichten anhängig, wo auch Mecklenburg-Vorpommern gegen die Pläne für einen Luft-Boden-Schießplatz klagt.