: Der Weg zum Volksentscheid
Ein Konsens ist nicht in Sicht
In den nächsten Tagen werden die eingereichten Unterschriften durch das Landeswahlamt genau geprüft. Das Ergebnis wird in zwei Wochen erwartet. Ist die erforderliche Zahl von mindestens 60.375 gültigen Unterzeichnern erzielt worden, muss der Senat das Volksbegehren an die Bürgerschaft weiterleiten, die sich mit dem Inhalt auseinander setzen muss. Stimmt sie dem Ansinnen in wesentlichen Punkten zu, ist das Volksbegehren erledigt. Einigen sich Initiatoren und das Parlament nicht und bleibt die Vier-Fraktionen-Koalition dabei, ihre Vorstellungen eines neuen Wahlrechts durchzusetzen, kommt es im Juni 2004 bei der Europawahl zum Volksentscheid. Dabei muss die Stadt alle Wahlberechtigten über die Ziele von „Mehr Demokratie“ umfassend informieren. KVA