Subventionen (3)
: Die Pendlerpauschale

Vergünstigung im Kilometertakt

Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Sie wollen bis 2006 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.

Die so genannte Pendlerpauschale ist Bestandteil des 1949 eingeführten Einkommenssteuergesetzes. Koch und Steinbrück schlagen nun vor, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zwischen 2004 und 2006 um zwölf Prozent zu kürzen.

Das Kilometergeld sollte Vorstädtern und Landbewohnern Zugang zu den städtischen Arbeitsmärkten eröffnen und die Deutschen mobil und flexibel machen. Heute fallen die Nachteile auf: Schlafdörfer und Vorstädte wuchern auf dem Land, weil Pendlerpauschale und Eigenheimzulage die Fahrerei ökonomisch sinnvoll machen.

Bis Ende 2000 betrug die Pauschale generell 70 Pfennig. In Anspruch nehmen konnten sie damals nur Autofahrer. Seit Anfang 2001 sind es 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren. Auf Druck der Grünen können seitdem auch Rad- und Bahnfahrer ihre Kosten absetzen. Koch und Steinbrück wollen die Vergünstigung generell auf 35 Cent stutzen.

Bis zu einem Höchstbetrag von 5.112 Euro pro Jahr verlangt das Finanzamt heute noch nicht einmal einen Nachweis. Im letzten Jahr kostete die Pauschale den Fiskus 7,5 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Pendler, der 15 Kilometer von seiner Arbeit entfernt wohnt, wird nach den Vorstellungen der Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Hessen zukünftig jährlich 1.200 Euro weniger von der Steuer absetzen können. Einen größeren Nachteil haben Leute, die lange Strecken zurücklegen. NICOLE MESSMER