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Archiv-Artikel

Allein ist ganz Allein

Entlastungsbetrag: Allein Erziehende dürfen nicht in Wohngemeinschaften leben. Steuernachzahlung droht

Von kawe

Bremen taz ■ Allein Erziehende können den „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 1.308 Euro über die Steuerklasse II nur dann bekommen, wenn sie nicht in einer Haushaltsgemeinnschaft leben. Dies hat das Bremer Finanzressort noch einmal bestätigt.

Allein Stehende, die neben ihrem Kind noch mit einer dritten, erwachsenen Person in einer Wohnung leben und dennoch den „Entlastungsbetrag“ bekommen wollen, müssen nachweisen, dass keine „gemeinsame Wirtschaftsführung“ vorliegt und dass „praktisch zwei getrennte Haushalte geführt werden“. In einer Wohngemeinschaft dürfen allein Erziehende also nicht leben, wollen sie nicht auf den Entlastungsbetrag verzichten. Getrennt lebende und allein erziehende Ehepartner können dagegen den Entlastungsbeitrag beantragen. Der Entlastungsbetrag wird auch für Kinder gewährt, die sich noch in einer Ausbildung befinden.

Wer es versäumt hat, bis zum 20.9. den Antrag auszufüllen, kann die Steuerklasse für das Jahr 2005 nach Erhalt der Lohnsteuerkarte nachträglich ändern lassen. Allein Erziehenden, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben und auf der Steuerkarte 2004 die Steuerklasse II haben, müssen mit einer kräftigen Steuernachzahlung rechnen. kawe