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Archiv-Artikel

Der Anfang eines bizarren Streits ist gelb

Der Firmenname Yellow Phone bedeutet für den Bielefelder Unternehmer Thomas Klein richtig Ärger. Denn die EnBW-Tochter Yello Strom will ihm die Marke seit langem streitig machen. Morgen soll nun das Landgericht Köln entscheiden

BERLIN taz ■ Ein Zwerg gegen die Riesen: Seitdem Thomas Keil vor zehn Jahren den Branchenauskunftsdienst Yellow Phone in Bielefeld gründete, ringt er um den Namen: Zunächst mit der Deutschen Post, jetzt mit Deutschlands viertgrößtem Stromkonzern EnBW. Deren Tochter Yello beansprucht den Namen für sich. Am Mittwoch soll nun das Landgericht Köln entscheiden.

Laut Keil geht es um einen mündlichen Kaufvertrag, der 2001 vereinbart worden sei. Yello Strom habe die Marke Yellow Phone kaufen wollen, dann aber einen Rückzieher gemacht. Tatsächlich beantragte die EnBW-Tochter kurzerhand die Löschung des Namens Yellow Phone beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dort können Namen geschützt werden: Im letzten Jahr waren es pro Tag 155. Weil gute Namen aber rar und heiß begehrt sind, darf ein anderes Unternehmen beantragen, eine Marke aus dem Register zu löschen. Den Antrag von Yello Strom lehnte das Landgericht Bielefeld allerdings vor längerer Zeit bereits ab.

Dann flatterte dem westfälischen Unternehmen eine Klage der Popgruppe Yello ins Haus. Der Name sollte erneut gelöscht werden. Die Anwälte der Schweizer Musiker fungierten nur als „Strohmänner“ für den Stromversorger, vermutet Keil. EnBW hätte sich so das Geld für den Kauf der Namensrechte sparen wollen. Die Popgruppe zog die Klage letztlich zurück.

Der Streit um die Marke zeigt, wie voll der Markt geworden ist. Wer sich nicht sicher ist, ob ein gewählter Name noch nicht vergeben ist, kann sich leicht auf der Homepage des DPMA vergewissern. Richtig teuer wird es erst, wenn sich ein Unternehmen nicht auf den deutschen Markt beschränken will, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Martin Jaschinski. Eine weltweite Suche könne leicht 20.000 Euro und mehr kosten. Markenschutz könne aber auch durch Bekanntheitsgrad erlangt werden, erläutert Jaschinski weiter. Doch gelte auch dieser nur für den Bereich, in dem das Unternehmen tätig sei. Demnach erloschen die Namensrechte von Yello, als sich der Stromkonzern auf dem Telefonmarkt breit machte.

Er teilt das Schicksal des Computerkonzerns Apple. Die Beatles-Mitglieder Paul McCartney und Ringo Starr klagen derzeit gegen das Unternehmen. Den Musikern gehört die Musikfirma Apple Corps. Sie störten sich so lange nicht an dem Computergiganten, bis der im Frühjahr diesen Jahres den Online-Musikvertrieb Musicstore ins Leben rief. Nun tummeln sich die Unternehmen im gleichen Marktsegment. Noch ist der Namensstreit nicht entschieden.

Dagegen hat Boris Becker schon verloren. Andere haben den Namen „Bobbele“ vor ihm schützen lassen. Michael Gorbatschow war da schneller: Er will Missbrauch vorbeugen und hat seinen Namen in Russland schützen lassen.

Thomas Keil wird für den Namen Yellow Phone weiter kämpfen müssen. Unwahrscheinlich, dass der Stromriese schnell aufgibt – egal, wie das Landgericht Köln morgen entscheidet. Keil könnte weiterer Ärger drohen: Wenn jemand bei Yello Prosecco auf die Idee kommt, dass auch Sekt gelb ist. NICOLE MESSMER