Kein Risiko durch Muslimgruppe

LEIPZIG dpa ■ Die Zuverlässigkeit eines Flughafenangestellten darf nicht automatisch in Zweifel gezogen werden, weil dieser Mitglied der Islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Damit hatte die Revisionsklage eines Angestellten des Münchner Flughafens Erfolg. (Az.: BVerwG 3 C 33.03)

Das bayerische Luftamt hatte dem 30 Jahre alten Familienvater im April 2002 eine Zutrittsberechtigung für Sicherheitsbereiche entzogen, weil er zeitweise der fundamentalistischen Muslimgruppe angehört hatte, die 26.000 Mitglieder hat und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Münchner Flughafen ist jetzt bereit, den Kläger wieder als Flugzeugabfertiger einzustellen.

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