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Archiv-Artikel

Unter Druck gesetzt

Altonaer Sozialamt droht Sozialhilfeempfängern bei Fristversäumnis mit Entzug sämtlicher Sozialleistungen

Von sanftem Druck kann keine Rede sein: Wer seine Unterlagen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht zum verlangten Termin einreicht, wird vom Sozialamt – zumindest in Altona – mit dem Total-Entzug des Arbeitslosengeldes und der Hilfen zum Lebensunterhalt bedroht.

In einem Formschreiben des Altonaer Sozialamtes an einen Sozialhilfeempfänger, das der taz vorliegt, heißt es unter der Dachzeile „Betr. Arbeitslosengeld II“: „Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nicht bis zum 23.11.04 vollständig ... abgegeben haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie zum 01.01.05 kein Arbeitslosengeld und zum 01.12.04 auch keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten werden.“

Eine Praxis, die die Sozialpolitische Opposition als offenen Rechtsbruch geißelt, der den Rechtsanspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen unterhöhlt. „In skandalöser Weise versuchen die Hamburger Sozialbehörden zukünftige Bezieher von Arbeitslosengeld II unter Druck zu setzen“, klagt der Zusammenschluss und fügt hinzu: „Der desaströse Umgang mit Hartz IV hat den Rahmen des Rechtsstaates längst verlassen.“

Auch Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm weist darauf hin, „dass Arbeitslose nicht unter Androhung einer Leistungskürzung zur Abgabe ihres Arbeitslosengeld II-Antrags gedrängt werden können“. Eine vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, gegebene Zusage, entsprechend zu verfahren, liege schriftlich vor.

Das aber gilt offenbar nicht für die Hamburger Sozialämter. „Gegenüber dieser Behörde sind wir nicht weisungsbefugt“, weist der Sprecher der Hamburger Agentur für Arbeit, Knut Börnsen, jede Verantwortung weit von dem ehemaligen Arbeitsamt. Da die Rücklaufquote der Anträge in Hamburg mittlerweile 91,3 Prozent betrage, sei zudem Druck gar nicht notwendig.Marco Carini