in kürze URLAUB ABGEBROCHEN : Zulässig bei Mängeln
Bei mehreren Mängeln darf ein Reisender seinen Urlaub sofort abbrechen, ohne dem Veranstalter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Es sei in der Regel nicht möglich, dass viele Mängel auf einmal beseitigt werden könnten, entschied das OLG Frankfurt. Daher dürfe der Reisevertrag fristlos gekündigt werden (Az.: 16 U 41/04). (dpa)