FÜR SIE KOMMT DAS ZUWANDERUNGSGESETZ ZU SPÄT

In einem Monat tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Mit der darin enthaltenen Härtefallregelung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sich eine speziell eingerichtete Kommission aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen dafür ausspricht. Flüchtlinge dürfen demnach bleiben, wenn sie länger als sechs Jahre hier sind und Integrationskriterien wie Deutschkenntnisse, Einbindung in den Arbeitsprozess oder den Schulbesuch der Kinder erfüllen. Schleswig-Holstein hat diese Kriterien bereits eingeführt. Berlin hingegen zeigt sich hart. Zwar verkündete Innensenator Ehrhart Körting (SPD) noch im September, dass Menschen, bei denen die Härtefallregelung greifen könnten, nicht abgeschoben werden. Die hier aufgeführten Fälle belegen jedoch das Gegenteil. FLEE