Härtetest für IFG

Geplantes Informationsfreiheitsgesetz wird in die Mangel genommen. Entwurf erleichtert auch Arbeit der Medien

Mit dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene ist es wie mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja – alle Parteien und Verbände begrüßen den Schritt hin zu mehr Transparenz für BürgerInnen. Im Detail aber, zeigte am Montag eine Anhörung zum rot-grünen Prestigeobjekt in Berlin, wird gebremst, was das Zeug hält.

Neuer Spielraum

Für die Medien, so die Einschätzung der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (NR), eröffnet das IFG neue Handlungsspielräume gegenüber Behörden. Sie haben nun, wie jedermann auch, Anrecht, Einsicht in die Originalakten zu nehmen, und sind nicht mehr nur auf zugespieltes Material angewiesen. Auch bei Presseanfragen zu personenbezogenen Daten, die bislang häufig ganz gezielt mit Pauschalverweis auf den Datenschutz abgewimmelt würden, bringe der Gesetzentwurf Verbesserungen, so das NR. Danach könne nicht mehr die Behörde von sich aus über die Herausgabe entscheiden – sondern müsse die Betroffenen dazu befragen. „Wenn beispielsweise ein Whistleblower bei Themen wie Korruption reden will, kann die Behörde solche Medienanfragen nicht mehr so einfach ignorieren und mit Verweis auf den vermeintlichen Schutz des Betroffenen abblitzen lassen“, sagt Manfred Redelfs vom NR.

Zudem werde auch die verdeckte Recherche erleichtert: Bislang sehen zwar schon die Landespressegesetze einen Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Behörden vor. Doch dabei muss man sich als PressevertreterIn legitimieren. Wenn dann bei einem heiklen Thema ein großes Magazin aus Hamburg anruft, beginnt sofort die Gegen-PR. Künftig, so Redelfs, könnten JournalistInnen ganz unauffällig als Privatpersonen Auskunft einfordern.

Bis zur Verabschiedung werden nun allerdings weniger die Behörden als das IFG selbst in die Mangel genommen: „Nachbesserungen beim Gesetzentwurf“, dem der Bundesrat zustimmen muss, seien „dringend erforderlich“, erklärte gestern prompt die Union.

Sie kritisiert „unklare Formulierungen, offene Auslegungsmöglichkeiten und Abwägungsnotwendigkeiten“. Und merkt süffisant an, „die zahlreichen und zum Teil unpräzisen Ausnahmetatbestände lassen auf erhebliche koalitionsinterne Schwierigkeiten schließen“.

Schily eigentlich dagegen

Das IFG in seiner jetzigen Form, so die CDU/CSU in einer Presseerklärung, fände „schon bei Bundesinnenminister Schily (SPD) keine Zustimmung“. Damit hat die Union allerdings Recht – es ist Otto Schily wohl schlicht zu liberal. STEFFEN GRIMBERG