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Archiv-Artikel

Bürgermeister

Von TEI

Die Bürgermeister und Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen sind erst seit 1999 hauptamtliche „Chefs“ ihrer Kommunen. Bis dahin wurden die Städte von einem Spitzenduo aus hauptamtlichem Stadtdirektor und ehrenamtlichem Bürgermeister geführt.

Der Bürgermeister musste sich in diesem Tandem auf repräsentative Aufgaben und den Vorsitz im Gemeinderat beschränken. Seit der Reform der Kommunalverfassung hat der Bürgermeister an Rhein und Ruhr das alleinige Sagen, er ist sowohl oberster politischer Repräsentant der Stadt als auch Chef der Verwaltung. Seine Stellung ist allerdings nicht ganz so stark wie die seiner Kollegen in Süddeutschland. Der Stadtrat kann in jedem Einzelfall die Entscheidung an sich ziehen. Bei einem Patt im Stadtrat hat der Bürgermeister die entscheidende Stimme.

Je nach Größe der Gemeinde erhalten sie ein monatliches Grundgehalt zwischen 4.226 Euro und 10.353 Euro. TEI