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Archiv-Artikel

Ein Pranger für schwarze Schafe

KORRUPTIONSDATEI SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf für ein Korruptionsregister vor, um präventiv gegen Bestechung und Bestechlichkeit vorzugehen

Korruption

Bestechung und Bestechlichkeit – kurz unter dem Begriff Korruption geführt – sind Straftaten, die mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden können.

■ 605 Korruptionsfälle sind 2008 in Hamburg angezeigt worden. Die transferierte Gesamtsumme betrug fasst 19 Millionen Euro.

■  97 Korruptionsverfahren im geschäftlichen Verkehr hat die Hamburger Staatsanwaltschaft 2008 geführt. Meistens ging es um die Erlangung von Aufträgen und den Absatz von Medikamenten.

■ 138 Bestechungs-Fälle betrafen die Hamburger Verwaltung.

Hamburgs Sozialdemokraten wollen die Korruption wirkungsvoller bekämpfen und bringen nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf für ein Korruptionsregister in die Bürgerschaft ein. „Eine rote Liste für schwarze Schafe“, sagt SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel. „Ein Baustein für mehr Prävention“, sagt der SPD-Wirtschaftspolitiker Karl Schwinke.

Korruption ist für die Wirtschaft ein Problem, da sie für Firmen eine Wettbewerbsverzerrung bedeutet. Und gerade in Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Verlockung größer, durch Präsente oder Zahlungen unter der Hand Aufträge ans Land zu ziehen.

Die Handelskammer hat gerade bekannt gegeben, dass sie ihre „Vertrauensstelle zur Korruptionsbekämpfung“ neu ausrichtet. Und auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag befindet sich ein Passus, ein Korruptionsregister, das der CDU-Senat 2006 abgeschafft hatte – wieder neu und gemeinsam mit den anderen Nordländern aufzubauen, geschehen ist bislang aber noch nichts.

Die SPD macht nun Nägel mit Köpfen und legt für Hamburg einen solchen Gesetzentwurf vor, der ein „harter Einschnitt, aber verfassungsfest“ sei und „Signalwirkung im Nordverbund“ haben könnte, sagt Dressel.

Demnach sollen Firmen oder Personen, gegen die ein hinreichender Nachweis wirtschaftlicher und wettbewerbsrelevanter Rechtsverstöße besteht, in der Korruptionsdatei registriert werden, so dass sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr beteiligt würden. Aber nicht nur bei Bestechung und Bestechlichkeit, sondern auch bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Subventionsbetrug, Preisabsprachen oder Verstößen gegen Mindestlöhne. „Es ist also mehr ein Wirtschaftsverfehlungsregister“, scherzt Dressel.

Ein „hinreichender Nachweis“ ist aus Sicht der Sozialdemokraten schon gegeben, wenn von einem Gericht eine Anklage zugelassen worden ist. „Auf eine Verurteilung zu warten – dann wäre das Korruptionsregister ein zahnloser Tiger“, sagt Dressel. Solch ein Register zeige nur eine abschreckende Wirkung, bekräftigt der Innenpolitiker, „wenn dass Unternehmen fürchten muss, an den Pranger gestellt zu werden“. KAI VON APPEN